Allgemeine Geschäftsbedingungen der ESKA-Technik
1.Geltung
Alle Vertragsabschlüsse, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der ESKA-Technik und dem Vertragspartner erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung durch die ESKA-Technik.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Angebote sind hinsichtlich Preisen, Liefertermin und sonstigen Inhaltes freibleibend.
2.2. Auskünfte, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs-, und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusagen welcher Art auch immer dar, sofern sie nicht als rechtsverbindliche Zusage Vertragsinhalt geworden sind.
2.3. Geringfügige Abweichungen von der geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung ESKA-Technik. Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Lager in Trier einschließlich der handelsüblichen Standardverpackung, exklusive Versand und weiterer Verpackung, sofern nicht anders vereinbart.
3.2. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes bei Retouren liegt bei unsachgemäßer Verpackung beim Vertragspartner.
3.3. Alle Zahlungen erfolgen bar, per Überweisung oder Nachnahme. Lieferung gegen Rechnung ist nur für freigeschaltete Firmenkunden, Behörden, Schulen und Universitäten möglich. Schecks werden NICHT angenommen. Skonto wird nur nach Vereinbarung gewährt. Die Hereinnahme von Wechseln ist ausgeschlossen.
3.4. Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Er kann gegenüber Ansprüchen der ESKA-Technik mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.5. Werden bei dem Vertragspartner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, wird das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder hat er seine Zahlungen eingestellt, so werden etwaige Zahlungszielvereinbarungen hinfällig, bei einer etwaigen Stundungsvereinbarung sind wir zu deren Widerruf berechtigt. Die ESKA-Technik kann dann Erfüllung und im Falle des Verzuges Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, aber auch den Rücktritt von den Verträgen erklären.
4. Rücktritt und pauschalierter Schadensersatz
Wenn die ESKA-Technik berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten und von diesem Recht Gebrauch macht, kann Schadensersatz verlangt werden. Sofern wir Schadensersatz verlangen, beträgt dieser 20 Prozent vom Kaufpreis. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
5. Lieferung und Versand
5.1. Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung der ESKA-Technik angegebenen Lieferfristen sind ca.- Zeiten.
5.2. Bei von der Firma ESKA-Technik nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, aufgrund eines Naturereignisses, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren ist diese dazu berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als vier Wochen über die vereinbarte Frist hinaus führt. Ist die Lieferung aufgrund eines solchen Umstandes unmöglich, werden die Parteien von der Verpflichtung zur Leistung frei.
5.3. Die ESKA-Technik ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Insbesondere dann, wenn dadurch Transportkosten gemindert werden können.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Alle Lieferungen der ESKA-Technik erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
6.2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits entstanden waren. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an den gelieferten Waren erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über.
7. Kundendaten
Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.
8. Gewährleistung
8.1. Im Falle von Mängeln der Vertragsware erfolgen nach unserer Wahl zwei Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen. Beim Fehlschlagen der Nachbesserungen oder der Ersatzlieferungen kann der Vertragspartner die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Andere Rechte stehen dem Vertragspartner in diesem Falle nicht zu. Für die tatsächliche Nutzung entsteht eine angemessene Nutzungsgebühr.
8.2. Im Falle der Nachbesserung erwirbt die ESKA-Technik mit dem Austausch Eigentum an den ausgetauschten Komponenten. Bei Ersatzlieferung wird die ESKA-Technik mit Eingang des Austauschgerätes oder der Austauschkomponenten beim Vertragspartner Eigentümer der auszutauschenden Geräte bzw. Komponenten.
8.3. Offensichtliche Mängel der Lieferung hat uns der Vertragspartner unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Die Frist wird durch Absendung der Anzeige innerhalb der vorgenannten Frist gewahrt.
8.4. Nicht offensichtliche Mängel hat uns der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
8.5. Ist der Vertragspartner Kaufmann, so ist dieser dazu verpflichtet, einen nicht offensichtlichen Mangel nach dessen Entdeckung innerhalb einer Woche zu rügen, die für die Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377,378 HGB bleiben im übrigen unberührt.
8.6. Die Gewährleistung umfasst nicht die verspätet gerügten Mängel, sowie die Beseitigung von Mängeln, die auf ein sonstiges, dem Vertragspartner zurechenbares Verhalten zurückzuführen sind, insbesondere unsachgemäße Lagerung, einen Bedienungsfehler, durch äußere Einflüsse, die Bearbeitung, aufgrund von Verschleißerscheinungen oder durch Eingriffe Dritter in die Vertragswaren.
8.7. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, die Ware unfrei an die ESKA-Technik zu schicken. Er hat die Portokosten vorzulegen, und bekommt diese bei berechtigter Mängelrüge erstattet. Außerdem hat er den günstigsten Transportweg zu wählen – nur diese werden ihm erstattet.
9. Garantie
Zusätzlich zu den oben wiedergegebenen Gewährleistungspflichten leisten wir Garantie in folgender Weise: Die ESKA-Technik gewährt für den gesetzlich festgelegten Zeitraum eine Garantie für Mängel an sämtlichen von uns gelieferten waren, sofern diese nicht weiterveräußert wurden, oder unter 8.8 fallen. Die Beweislast hierfür trägt der Vertragspartner. Wird innerhalb der vereinbarten Frist ein Mangel entdeckt, welcher von der Garantie umfasst ist, so beginnt damit die Verjährungsfrist für diesen Mangel zu laufen. Der Vertragspartner hat der ESKA-Technik den Mangel unverzüglich mitzuteilen. Bei schuldhafter Verzögerung der Anzeigepflicht verliert er seinen Garantieanspruch. Im Garantiefalle erfolgt nach unserer Wahl 2 x Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen kann der Vertragspartner eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Andere Rechte aus der Garantie stehen dem Vertragspartner nicht zu. Durch die Wahrnehmung der Garantie treten keine neuen Gewährleistungsfristen oder Garantiefristen in Kraft. Um die Garantie geltend zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und evtl. Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung mit dem das Gerät oder die Ware geliefert wurde beizufügen und das defekte Gerät oder Ware frei an die ESKA-Technik zu schicken.
10. Haftung
10.1. Im Falle des Verzugs, der Unmöglichkeit oder eines Mangelfolgeschadens haftet die ESKA-Technik nicht.
10.2. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber der ESKA-Technik, unabhängig von deren Rechtsgrund, wegen Mängeln oder Fehlern der Vertragswaren sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind. Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss. Das gleiche gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
10.3. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, sofern der ESKA-Technik oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10.4. Die ESKA-Technik haftet für keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Für Verträge mit Vollkaufleuten und Juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand Trier.
11.2. Es gilt deutsches Recht.
12. Rückgaberecht
Nach dem Fernabsatzgesetz besteht ein uneingeschränktes 14-tägiges Rückgaberecht. Der Kunde ist verpflichtet die Ware in Originalverpackung und ohne Beschädigung und Gebrauchsspuren zurückzugeben. Bei Rücksendungen bis zu einem Warenwert von 40,00 EUR sind die Transportkosten vom Käufer zu tragen.
13. Teilweise Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.